G€Z zeigt die Zähne
(Berlin, 23.08.2007) Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, “nicht existente” bzw. “falsche” Begriffe wie “GEZ-Gebühren”, “PC-Gebühr”, “Gebührenfahnder”, “GEZ-Anmeldung” oder “GEZ-Abmeldung” nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, “ein negatives Image der GEZ hervorzurufen”.
Ja das ist doch mal eine tolle Nachricht. Rechtlich und sozial unstimmig abzutretende Zwangsabgaben werden jetzt nicht nur für Dienstleistungen aufgewendet, die ich nicht nur nicht bestellt, gewünscht habe geschweige denn wissentlich nutzen würde. Nein, sie werden auch für Abmahnungen gegen Plattformen genutzt, die defintiv einen größeren zivilen Wert in Sachen Bevölkerungsbildung haben, als alle Sendeanstalten zusammen, für die die G€Z steht.
Wäre es nicht eine tolle Idee, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, der jedem eventuell zu “Unrecht” abgemahnten Dienstleister finanziell bzw. rechtliche Unterstützung anbieten würde? Denn, leider ist es doch meistens so, das sich die meisten Betroffenen lieber einschüchtern lassen anstatt zu kämpfen, weil sie sich die anfallenden Anwalts- und Gerichtsgebühren nicht leisten können. Ob das jetzt Call-in-tv, Stefan Niggemeier oder jetzt eben akademie.de ist. In einem so tollen demokratischen und freien Staat wie Deutschland doch ist, sollte eigentlich jeder, auch vor Gericht, die gleichen Chancen bekommen. Oder?
Hey, und passend hat Finn bemerkt, das man trotz totalitärer Abgabe nicht auf alle gesendeten Informationen der öffentlich rechtlichen zugreifen darf.
Also zusammengefasst. Das Volk zahlt über die G€Z an die öffentlichen Rundfunkanstalten, wenn man folgendes besitzt:
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einen internetfähigen PC
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ein Autoradio
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ein normales Radio oder sonstige UKW Geräte
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einen Fernseher
Der Zahlende (“Kunde” ist es ja weniger, da man als “Kunde” ja etwas bestellt bzw. freiwillig kaufen würde) erhält:
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ein reines Gewissen, wenn er auf Fernsehsender der öffentlich rechtlichen zugreifen darf, für Informationen, die auch in den privaten zu finden sind:
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Unterhaltung: überall
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Nachrichten: N24, RTL
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Doku: N24
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ein reines Gewissen, wenn er das Radio einschaltet. Ok, hier kann ich zwischen privaten und öffentlich rechtlichen nicht unterscheiden.
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ein reines Gewissen, wenn er im Netz wissentlich oder zufällig auf Informationen stösst, die auch von privaten Dienstleistern (meist besser) bereitgestellt werden.
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Werbung auf allen 3 Plattformen, trotz der Tatsache das Millionen von deutschen Bürgern dafür zahlen, das die Grundversorgung an Informationen gewährleistet wird.
Der Zahlende erhält nicht:
- Content, für den man offensichtlich bei den öffentlich-rechtlichen noch extra zahlen muss (also zusätzlich zu den schon unfreiwillig geleisteten Beitrag)
Ist das nicht toll? Also ich find das ja sehr transparent.